agentur

 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation mbH

1. Gegenstand des Vertrages

1.1

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation mbH (nachstehend All about Ashley genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachstehend „Auftraggeber“ genannt). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von All about Ashley nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2

Alle Vereinbarungen, die zwischen All about Ashley und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu fixieren.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1

Jeder vom Auftraggeber an All about Ashley erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Erstellung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2

Grundlage der Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist das von All about Ashley schriftlich erstellte Angebot (Kostenvoranschlag), das alle wesentlichen Leistungsbestandteile enthält und vom Auftraggeber zur Auftragsannahme zu unterschreiben ist. Dazu hat der Auftraggeber ein Briefing anzufertigen, das er All about Ashley aushändigt. Wird das Briefing vom Auftraggeber All about Ashley mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt All about Ashley über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung per E-Mail übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber ihm nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.

2.2

Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.

2.3

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen All about Ashley, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen All about Ashley resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1

Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang das einfache Nutzungsrecht an allen von All about Ashley im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei All about Ashley. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt All about Ashley, eine Vertragsstrafe in 2,5-facher Höhe der ursprünglich vereinbarten Honorars zu verlangen.

3.2

Vorschläge und sonstige Mitarbeit oder Mitwirkung des Auftraggebers und/oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten.

3.3

Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.4

All about Ashley darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen All about Ashley und Auftraggeber ausgeschlossen werden.

3.5

Die Arbeiten von All about Ashley dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht All about Ashley vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.6

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von All about Ashley.

3.7

Über den Umfang der Nutzung steht All about Ashley ein Auskunftsanspruch zu.

4. Vergütung

4.1

Es gilt die im Vertrag oder Angebot (Kostenvoranschlag) vereinbarte Vergütung. An Preise, die All about Ashley in einem Angebot ausweist, hält sie sich bis 4 Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber, vorbehaltlich unveränderter Auftragsdaten. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht All about Ashley ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die All about Ashley dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von All about Ashley verfügbar sein. All about Ashley ist berechtigt, während des Arbeitsprozesses Teilrechnungen des kalkulierten Honorars und der technischen Eigenleistungen für jeden Leistungsabschnitt zu stellen: 1/3 nach Auftragserteilung, 1/3 nach Konzept-/ Layoutpräsentation, 1/3 nach Fertigstellung der Aufgaben.

4.3

Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden All about Ashley alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und All about Ashley von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.4

Bei einem Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung von 10 % der vereinbarten Gesamtvergütung bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages sowie von 25 % ab vier Wochen vor Auftragsbeginn. Sollte eine Gesamtvergütung nicht vereinbart worden sein, gelten die Prozentzahlen entsprechend der nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung.

4.5

Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Auftraggeber während der Arbeiten, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vergütung der bis dato durch All about Ashley erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zu 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Gesonderte Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und Zustimmung von All about Ashley. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Fertigstellung der Werke und Arbeiten nach Auftragsabbruch, -kündigung oder –verzögerung seitens des Auftraggebers entfällt.

4.6

Mehraufwand der Agentur All about Ashley, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggeber, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen, ersatzweise zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Honorare des AGD-Tarifvertrags für Design-Leistungen berechnet. Sonstiger, unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

4.7

Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5. Lieferfristen

5.1

Die Lieferverpflichtungen von All about Ashley sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung), gleich mit welchen Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.

5.2

Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtheften ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von All about Ashley schriftlich bestätigt worden sind.

5.3

Durch Verzögerung auf Kundenseite kann eine fristgerechte Terminhaltung nicht mehr gewährleistet werden.

5.4

Von All about Ashley zur Verfügung gestellten Vorlagen und Entwürfe sind nach Farb-, Bild-, Strich und Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von All about Ashley bestätigt worden ist.

5.5

Gerät All about Ashley mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

6. Geheimhaltungspflicht

All about Ashley verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber, alle im Rahmen eines Auftrags erhaltenen Daten und Informationen gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Auftraggeber als solche zu kennzeichnen.

7. Pflichten des Auftraggebers

7.1

Der Auftraggeber stellt All about Ashley alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von All about Ashley sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt. Sofern eine Rückgabe der Daten gewünscht ist, hat der Auftraggeber dies bei der Übergabe schriftlich mitzuteilen. Ansonsten werden die Daten nach Zahlung des Honorars archiviert oder vernichtet.

7.2

Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit All about Ashley erteilen.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch All about Ashley erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. All about Ashley ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt All about Ashley von Ansprüchen Dritter frei, wenn All about Ashley auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat. Erachtet All about Ashley für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution
für erforderlich, so trägt nach Absprache mit All about Ashley die Kosten hierfür der Auftraggeber.

8.2

All about Ashley haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. All about Ashley haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8.3

All about Ashley haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von All about Ashley wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von All about Ashley, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von All about Ashley für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von All about Ashley nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

8.4

Ist Gegenstand des Vertrages ein vorinstalliertes Joomla-Paket, kann aufgrund des Open-Source-Charakters der Software keine Gewähr für deren reibungslosen Betrieb übernommen werden.

8.5

All about Ashley haftet nicht für Schäden, die durch einen Serverumzug des Auftraggebers entstehen; dies gilt auch, wenn der Umzug durch All about Ashley vorgenommen wurde.

8.6

Auch bei entstandenen Schäden an durch den Auftraggeber überlassenen Vorlagen haftet All about Ashley nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9. Verwertungsgesellschaften

9.1

Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von All about Ashley verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese All about Ashley gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

9.2

Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht über die Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.

10. Leistungen Dritter

10.1

All about Ashley ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Dienstleistungen Dritter (z. B. Druckerei, Lektorat etc.) im Namen des Auftraggeber und auf dessen Rechnung zu bestellen und nach eigenem Ermessen anzuweisen.

10.2

Sofern All about Ashley Aufträge an Dritte aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber ausnahmsweise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erteilt, werden sämtliche anfallenden Fremdkosten von All about Ashley an den Auftraggeber weiterberechnet. All about Ashley ist berechtigt, bei Aufträgen ab einem voraussichtlichen Wert von 5.000 Euro sofort fällige Vorauszahlungen bis zur Höhe des Brutto-Auftragswertes zu verlangen.

10.3

All about Ashley haftet nicht für fehlerhafte Leistungen und/oder Produkte Dritter, die im Namen des Auftraggeber von All about Ashley zur Fertigstellung des Auftrags in Anspruch genommen wurden. Auch nicht, wenn diese nicht im Namen des Auftraggebers von All about Ashley in Anspruch genommen wurden, sofern sie der Erfüllung des Auftrags dienen.

10.4

Von All about Ashley eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von All about Ashley. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von All about Ashley eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung All about Ashley weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

10.5

Die Betreuung und Überwachung von Dienstleistungen Dritter wird als Zusatzleistung im Rahmen des Auftrags gewertet und dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

11.1

All about Ashley schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

11.2

Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten in Form der vereinbarten Leistung gegenüber dem Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung und, bei für All about Ashley zusätzlich entstehenden Aufwendungen, einer gesonderten Vergütung.

11.3

Veränderungen an offenen oder editierbaren Daten durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von All about Ashley.

11.4

All about Ashley haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Fehler oder Mängel an Daten, Dateien oder Datenträgern. Dies beinhaltet auch die Datenübertragung auf Computersysteme des Auftraggeber oder von ihm beauftragter Dritter. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns durch All about Ashley vorbehalten.

11.5

All about Ashley verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, Daten, Dateien und Datenträger auf Virenfreiheit zu überprüfen und nur solche geprüften Daten, Dateien und Datenträger herauszugeben.

12. Beanstandungen, Gewährleistungen

12.1

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Reinzeichnung bzw. Freigabe von Texten, Layouts und sonstigen Daten auf den Auftraggeber über, sofern es sich nicht um Fehler handelt, die erst in anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

12.2

Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen ist All about Ashley nach eigener Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftraggeber oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Alle weiteren Gewährleistungen regelt das BGB.

12.3

Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

12.4

Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet All about Ashley nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist All about Ashley von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. All about Ashley haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftraggebers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.

12.5

Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens All about Ashley.

12.6

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg setzt sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1

Grundsätzlich werden dem Auftraggeber an allen entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten Nutzungsrechte, jedoch keine Eigentumsrechte eingeräumt.

13.2

Jedwede Rechte oder Ansprüche an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten sowie die vereinbarten Daten erhält der Auftraggeber erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung.

13.3

Bei Nichtbezahlung der Vergütung behält sich All about Ashley das Recht vor, Produktionsaufträge zu stoppen oder auszusetzen oder Daten (die aufgrund gesonderter Vereinbarungen vor Bezahlung der Vergütung ausgehändigt wurden) und bereits produzierte Werke vom Auftraggeber in vollem Umfang und einwandfreiem Zustand unverzüglich zurückzufordern. Dadurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber. All about Ashley verpflichtet sich dazu, den Auftraggeber über alle diesbezüglichen Schritte und Maßnahmen zu informieren. Forderungen Dritter gegenüber dem Auftraggeber, die durch All about Ashley im Namen des Auftraggeber beauftragt wurden, bleiben davon unberührt.

14. Media-Planung und Media-Durchführung

14.1

Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt All about Ashley nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet All about Ashley dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.

14.2

All about Ashley verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Auftraggeber weiterzugeben.

14.3

Bei umfangreichen Media-Leistungen ist All about Ashley nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet All about Ashley nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen All about Ashley entsteht dadurch nicht.

15. Impressum

All about Ashley kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf sich hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

16. Domains

16.1

Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen.

16.2

Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen auch die DENIC-Domainrichtlinien.

17. Domainvergabe, Webhosting, Rechte Dritter

17.1

Bei der Verschaffung sowie Pflege von Domains wird All about Ashley zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. All about Ashley hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden sowie zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

17.2

All about Ashley garantiert außerhalb der Wartungsfenster eine mittlere Verfügbarkeit aller Dienste von 95% p.a. Werden diese Verfügbarkeitswerte unterschritten, kann der Auftraggeber eine zeitanteilige Rückerstattung geleisteter Entgelte für den Nichtverfügbarkeitszeitraum verlangen. Eine Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn der Auftraggeber vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann oder die Nutzung dieser Dienste unzumutbar erschwert ist und die zugrunde liegende Störung im Verantwortungsbereich von All about Ashley liegt.

17.3

Zugangsdaten, welche aus Nutzerkennung und Passwort bestehen, wird der Auftraggeber mit größter Sorgfalt behandeln, um Missbrauch zu verhindern. Sobald der Auftraggeber Kenntnis erlangt, dass seine Zugangsdaten einem unbefugten Dritten zugänglich geworden sind, wird er All about Ashley unverzüglich hierüber informieren.

17.4

Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, die von All about Ashley zur Verfügung gestellte Infrastruktur nicht missbräuchlich zu nutzen. Dies umfasst insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen sowie unbefugtes Eindringen in fremde Rechensysteme bzw. den Versuch dessen. Verletzt der Kunde die vorgenannten Pflichten, so ist All about Ashley berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.

17.5

All about Ashley ist berechtigt, Webhostingleistungen offline zu schalten, sofern diese für die Infrastruktur ein Sicherheitsrisiko darstellen.

17.6

All about Ashley ist nicht verpflichtet, Internet-Präsenzen des Auftraggebers auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen sowei von Inhalten, welche nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig sind, ist All about Ashley berechtigt, entsprechende Webhostingdienstleistungen zu sperren.

18. Streitigkeiten

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Auftraggeber und von All about Ashley geteilt.

19. Schlussbestimmungen

19.1

Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

19.2

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

19.3

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster (Westf.).

19.4

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

 

Münster, 01.01.2011

All about Ashley -
Gesellschaft für Kommunikation
Am Mittelhafen 43
48155 Münster (Westf.)

Telefon 0251-60965135
Telefax 0251-3781010

E-Mail muenster@a-gentur.de
E-Mail info@a-gentur.de


All about Ashley -
Hauptstadtbüro
Luisenstr. 41
10117 Berlin

Telefon 030-67804486
Telefax 030-69088022

E-Mail berlin@a-gentur.de
E-Mail info@a-gentur.de